Donnerstag, 2. August 2012

Pressemeldung FLUCHTPUNKT

    Familientrennung langfristig geplant

Am Wochenende wurde der Familienvater Sebastijan A. trotz einer schweren psy-chischen Erkrankung ohne seine Familie nach Mazedonien abgeschoben. Heute erhielt die Mutter für sich und ihre fünf Kinder die Auflage, sich am Montag zur Abschiebung am Flughafen Hamburg einzufinden. Wir sind für die Aufenthalts-rechtlichen Belange der Familie bevollmächtigt und werden den weiteren Rechts-weg beschreiten. Unserer Auffassung nach wirft der Fall eine Reihe dringend klä-rungsbedürftiger Fragen auf:

1. Der Akte ist zu entnehmen, dass eine Trennung der Familie langfristig geplant war: „Sollte sich ein Elternteil zum Zeitpunkt der Abschiebung im Krankenhaus befinden, ist die Abschiebung des verbleibenden Elternteils mit den Kindern geplant.“ Dabei werden keine besonderen Gründe für einen Eingriff in das Grundrecht auf den Schutz der Familie benannt. Etabliert sich die Familientren-nung wieder als Regelverfahren?

2. Am Donnerstag den 26.07. beantragten wir per Fax für Herrn A. die Fest-stellung gesundheitlicher Abschiebungshindernisse. Die medizinischen Un-terlagen auf die sich unser Antrag stützte wurden per Post nachgereicht und erreichten das zuständige Bundesamt am Montag, den 30.07.. Auf welcher Grundlage hat das Bundesamt am Freitag entschieden, dass diese nicht aus-reichend sein würden?

3. Wie kann eine Allgemeinmedizinerin nach kurzer Untersuchung in hrer Feststellung der „Flugreisetauglichkeit“ das Vorliegen exakt jener Erkran-kung verneinen, die kurz zuvor von den Fachärzten der psychiatrischen Kli-nik Asklepios nach 11 Tagen stationärer Behandlung diagnostiziert wurde?

4. Seit dem 09.12.2011 liegen der Behörde unsere Vollmachten vor. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes hätte sich die Behörde an uns als Bevollmächtigte wenden müssen und uns zumindest über alle Vor-gänge informieren müssen. Mit welchem Recht werden Bevollmächtigte von der Ausländerbehörde vollständig übergangen?
Wir hoffen sehr, dass auch der Senat an einer Klärung dieser Fragen interessiert ist, und dieser Vorgang nicht etwa die neue alte Kultur der hamburger Flüchtlingspolitik darstellt.

02.08. 2012 Anne Harms

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