Montag, 17. Dezember 2012

Zahlreiche internationale Berichte dokumentieren, dass Roma und Angehörige anderer Minderheiten in Serbien und Mazedonien umfassender rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind.

PRO ASYL
Presseerklärung
14. Dezember 2012

Entwicklung der Asylanträge im November 2012:
BAMF setzt politische Vorgaben in Entscheidungspraxis um
Abschreckungspolitik statt unvoreingenommener Prüfung von Asylanträgen

Zahlreiche internationale Berichte dokumentieren, dass Roma und Angehörige anderer Minderheiten in Serbien und Mazedonien umfassender rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind. In scharfem Kontrast dazu steht die Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das asylsuchende Roma aus diesen Staaten hastigen Schnellverfahren unterzieht und ihre Anträge rigoros als unbegründet ablehnt.

Mit der Situation der Betroffenen in den Herkunftsstaaten hat diese Entscheidungspraxis wenig zu tun: Das BAMF vollzieht an den Schutzsuchenden den politischen Willen von Bundesinnenminister Friedrich. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, das BAMF seine Aufgabe machen zu lassen: Asylgesuche unvoreingenommen und sorgfältig zu prüfen.

Roma werden in Serbien und Mazedonien häufig so stark diskriminiert, dass ihnen grundlegende Rechte verweigert werden. Viele Roma werden im Gesundheitssystem mit Diskriminierung konfrontiert, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt. Ihre Kinder werden häufig in Sonderschulen oder Sonderschulklassen gesteckt, nur weil sie Roma sind. Die Erwachsenen haben meist keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, viele müssen sich mit Tätigkeiten wie dem Sammeln von Altmetall durchs Leben schlagen. In Serbien leben etwa 60 Prozent der geschätzten 450 000 Roma in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen, 30 Prozent der Roma in Serbien haben noch nicht mal Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Friedrichs Behauptung, dass die Schnellverfahren, die nach Angaben des BMI in weniger als zehn Tagen über Asylgesuche von Menschen aus Serbien und Mazedonien entscheiden, „unter Wahrung sämtlicher Verfahrensgarantien und Qualitätskriterien“ stattfänden, ist höchst zweifelhaft. Wenn Asylsuchende Schnellverfahren unterzogen werden, weil ihnen von vornherein pauschal Asylmissbrauch unterstellt wird, zeigt dies bereits, dass eine unvoreingenommene Prüfung nicht stattfindet. Zudem ist die Vorstellung, eine niedrige Anerkennungsquote dokumentiere, dass in dem betreffenden Staat keine relevanten Fluchtgründe vorlägen,  eine selbsterfüllende Prophezeiung, die eine individuelle Prüfung von Asylgesuchen verhindert.

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