PRO ASYL
Presseerklärung
14. Dezember
2012
Entwicklung
der Asylanträge im November 2012:
BAMF setzt
politische Vorgaben in Entscheidungspraxis um
Abschreckungspolitik
statt unvoreingenommener Prüfung von Asylanträgen
Zahlreiche
internationale Berichte dokumentieren, dass Roma und
Angehörige anderer Minderheiten in Serbien und Mazedonien
umfassender rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind. In
scharfem Kontrast dazu steht die Anerkennungspraxis des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das asylsuchende
Roma aus diesen Staaten hastigen Schnellverfahren unterzieht
und ihre Anträge rigoros als unbegründet ablehnt.
Mit der
Situation der Betroffenen in den Herkunftsstaaten hat diese
Entscheidungspraxis wenig zu tun: Das BAMF vollzieht an den
Schutzsuchenden den politischen Willen von Bundesinnenminister
Friedrich. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf,
das BAMF seine Aufgabe machen zu lassen: Asylgesuche
unvoreingenommen und sorgfältig zu prüfen.
Roma werden in
Serbien und Mazedonien häufig so stark diskriminiert, dass
ihnen grundlegende Rechte verweigert werden. Viele Roma werden
im Gesundheitssystem mit Diskriminierung konfrontiert, was
ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt.
Ihre Kinder werden häufig in Sonderschulen oder
Sonderschulklassen gesteckt, nur weil sie Roma sind. Die
Erwachsenen haben meist keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, viele
müssen sich mit Tätigkeiten wie dem Sammeln von Altmetall
durchs Leben schlagen. In Serbien leben etwa 60 Prozent der
geschätzten 450 000 Roma in unsicheren und unhygienischen
Lebensverhältnissen, 30 Prozent der Roma in Serbien haben noch
nicht mal Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Friedrichs
Behauptung, dass die Schnellverfahren, die nach Angaben des
BMI in weniger als zehn Tagen über Asylgesuche von Menschen
aus Serbien und Mazedonien entscheiden, „unter Wahrung
sämtlicher Verfahrensgarantien und Qualitätskriterien“
stattfänden, ist höchst zweifelhaft. Wenn Asylsuchende
Schnellverfahren unterzogen werden, weil ihnen von vornherein
pauschal Asylmissbrauch unterstellt wird, zeigt dies bereits,
dass eine unvoreingenommene Prüfung nicht stattfindet. Zudem
ist die Vorstellung, eine niedrige Anerkennungsquote
dokumentiere, dass in dem betreffenden Staat keine relevanten
Fluchtgründe vorlägen, eine selbsterfüllende Prophezeiung,
die eine individuelle Prüfung von Asylgesuchen verhindert.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und
weitere Informationen gerne zur Verfügung:
069 / 23 06 95
Postfach 160624
60069 Frankfurt a.M.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen